Vergleichsmieten

Der Berliner Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern.

Falls Sie drei Vergleichsmieten z. B. für die Begründung eines Mieterhöhungsverlan-gen mit Anschrift benötigen, erhalten Sie diese für einen Betrag ab 357,00 EUR (300,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.). Das Honorar wird natürlich nur fällig falls die Vergleichsmieten ein Mieterhöhungspotential belegen.

Bitte teilen Sie mir per E-Mail (b.jansen@berlin.de) mit, welche Vergleichsobjekte Sie benötigen. 

Lt. Urteil des Landgerichtes Berlin vom 23. März 2010 (GE 14/2010, S. 944) müssen Vergleichsobjekte mit dem Bewertungsobjekt nur weitgehend vergleichbar, aber nicht identisch sein.

Lt. Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg vom 29.05.2012 - 5 C 36/12 - (MM 9/2012, S. 29) muss ein Mieterhöhungsverlangen, dass mit Vergleichswohnungen begründet wird, auch die Angaben für die Wohnung aus einem qualifizierten Mietspiegel enthalten.